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Aargau, Switzerland



/Exhibitionísmus/
Substantiv, maskulin [der]
1.
PSYCHOLOGIE
krankhafte, auf sexuellen Lustgewinn gerichtete Neigung (besonders von Männern) zur Entblößung der Geschlechtsteile in Gegenwart fremder Personen, meist des anderen Geschlechts
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
-Patrick